RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Auch im Yoga-Ashram haben Beschäftigte Anspruch auf Mindestlohn

In Deutschland gilt seit Anfang des Jahres 2015 der Mindestlohn für alle Branchen und alle Regionen. Den Mindestlohn erhalten alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind. Ausgenommen sind lediglich Branchen, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn vereinbart wurde. Deshalb erhält auch eine Juristin, die mehrere Jahre für einen Yoga-Ashram gearbeitet hat, den Mindestlohn. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (14.5.2024, Az. 6 Sa 1128/23 u. a.).

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Vereinsmitglied arbeitet im Verein für Kost und Logis

Eine Juristin lebte in der Zeit von 2012 bis 2020 im Ashram eines Vereins, der hier als Arbeitgeber auftritt. Sie galt dort als sogenannte Sevaka und führte Tätigkeiten für den Arbeitgeber aus, sogenannte Servadienste. Zu den Tätigkeiten, die die Juristin als Vereinsmitglied ausübte, gehören solche in Lehre, Haushalt, Garten, in der Gebäudeunterhaltung, in der Werbung und im Büro. Auch der Yoga-Unterricht und die Durchführung von Seminaren waren Aufgaben der Juristin.

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