AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Auch einzelnes Betriebsratsmitglied kann Anspruch auf E-Mail-Adresse haben
Haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium alle eine eigene Betriebsrats-
E-Mail-Adresse? Das ist ein Thema, das in Betriebsräten immer wieder aufkommt. Die Frage, ob einzelne Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine personalisierte E-Mail-Adresse haben, wenn dies für die Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben erforderlich ist, hat jetzt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschäftigt (25.4.2025, Az. 17 TaBV 62/24).
Friederike Becker-Lerchner
05.07.2025
·
2 Min Lesezeit
Nur eine Betriebsrats-E-Mail-Adresse
Der Fall: Die Arbeitgeberin betreibt eine Supermarktkette mit über hundert Filialen in Deutschland. Die Antragsteller sind Mitglieder des Betriebsrats. Sie verfügten über eine gemeinsame E-Mail-Adresse, die über die firmeneigene Domain läuft und auf die sie alle zugreifen konnten. Die einzelnen Betriebsratsmitglieder hatten keine eigene personalisierte E-Mail-Adresse. Das missfiel ihnen. Zumal andere Betriebsratsmitglieder, vor allem die freigestellten Gremiumskollegen, über solche personalisierten E-Mail-Adressen verfügten.
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