AUFBAUWISSEN

Auch ein Verdacht kann manchmal schon ausreichen

Vor Gericht zählen Beweise. Das ist doch eine Binsenweisheit! Kann es da sein, dass ein*e Dienstgeber*in seine*ihre Kündigung auf einen bloßen Verdacht stützen kann anstatt auf eine nachgewiesene Tat? Ja, das ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) tatsächlich möglich. Allerdings sieht das BAG durchaus die besondere Problematik einer nur auf Verdacht gestützten Kündigung und stellt daher hohe Hürden für deren Wirksamkeit auf.

Michael Tillmann

22.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Das BAG muss aber zunächst einmal tief in die „Trickkiste“ greifen, um überhaupt eine Kündigung bei bloßem Verdacht zu rechtfertigen. Denn wenn ein*e Mitarbeiter*in nur verdächtigt wird, eine Tat begangen zu haben, aber sich in Wahrheit gar nicht so verhalten hat, wie ihm*ihr vorgeworfen wird, kann man ihm*ihr sein*ihr Verhalten nicht zum Vorwurf machen.

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