Nur wer schreibt, der bleibt
Das Bürokratieentlastungsgesetz hat einige Formerfordernisse abgesenkt. So reicht beispielsweise für das Beantragen von Elternzeit für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder auch die sogenannte Textform statt der bislang vorgeschriebenen Schriftform. Damit ist vor allem ein Antrag per E-Mail möglich.