HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Auch die Form zählt

Formfragen können in der Juristerei und vor allem bei Kündigungen neben der inhaltlichen Begründung einer Kündigung ein hohes Risiko bergen – für Arbeitgebende. Auf Arbeitnehmerseite bedeuten sie meist eine Chance.

Michael Tillmann

18.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Nur wer schreibt, der bleibt

Das Bürokratieentlastungsgesetz hat einige Formerfordernisse abgesenkt. So reicht beispielsweise für das Beantragen von Elternzeit für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder auch die sogenannte Textform statt der bislang vorgeschriebenen Schriftform. Damit ist vor allem ein Antrag per E-Mail möglich.

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