AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Auch die Fahrt auf dem Rücksitz ist Arbeitszeit

Wann beginnt die Arbeitszeit, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Betriebs tätig werden? Und kommt es unter Umständen darauf an, wie sie dort hinkommen? Das sind Fragen, die immer wieder zu Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem spanischen Fall eine klare Entscheidung getroffen (9.10.2025, Az. C-110/24), die auch für Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen relevant ist.

Friederike Becker-Lerchner

13.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Auf Geheiß des Arbeitgebers gemeinsam zum Einsatzort

Der Fall: Der Arbeitgeber, ein spanisches Unternehmen, führt Maßnahmen zur Verbesserung von Naturräumen und Mikronaturschutzgebieten durch. Die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fahren morgens um 8 Uhr ab einem Stützpunkt des Arbeitgebers gemeinsam mit einem Firmenwagen zu vorab vom Arbeitgeber mitgeteilten wechselnden Einsatzorten. Dort arbeiten sie bis 15 Uhr und fahren dann gemeinsam zum Stützpunkt zurück.

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