AMTSFÜHRUNG

Auch das Personalratsgremium hat Aufklärungspflichten

Auch bei Ihnen im Personalratsbüro landen jede Menge Daten. Bei Ihrer Datenerhebung geht es im Personalratsbüro zum einen um Daten, die Sie vom Dienstherrn erhalten, zum anderen aber auch um Daten, die Sie selbst sammeln. Und dabei – es wird Sie nicht wirklich wundern – treffen Sie ähnliche Pflichten wie Ihren Dienstherrn.

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Bei Ihrem Dienstherrn dürfen Sie die Rechtmäßigkeit unterstellen

Haben Sie die Daten vom Dienstherrn erhalten, müssen Sie als Personalrat davon ausgehen, dass dieser die Daten rechtmäßig erhoben hat. Der Dienstherr ist verpflichtet, die Kollegen über die Datenverarbeitung zu informieren. Das heißt wiederum für Sie als Personalrat, dass Sie nicht weiter tätig werden müssen. Sie müssen Ihre Kollegen nicht noch mal gesondert über die Datenerhebung informieren.

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