WISSENSWERTES

Auch bei den Mitarbeiterversammlungen sind Sie zur Rücksichtnahme verpflichtet

Als MAV müssen Sie eine und dürfen höchstens 3 Mitarbeiterversammlungen im Jahr durchführen (§ 31 Abs. 2 MVG-EKD). Im Bereich der MAVO ist nur geregelt, dass Sie eine Mitarbeiterversammlung durchführen müssen (§ 21 MAVO). Bei der Durchführung, insbesondere bei der zeitlichen Planung, müssen Sie auf die Gegebenheiten der Dienststelle Rücksicht nehmen. So wurde es für einen Betriebsrat entschieden, der Grundsatz der Entscheidung ist aber auf Sie übertragbar (Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, 11.12.2024, Az. 12 TaBV 21/24).

Maria Markatou

14.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein privates Sicherheitsunternehmen hatte einen Betriebsrat mit rund 1.500 Beschäftigten. Einsatzort war der Flughafen Düsseldorf, wo die Beschäftigten unter anderem für die Passagier- und Gepäckkontrollen zuständig sind. Der Betriebsrat wollte Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit durchführen, weil er meinte, dass man während der Arbeitszeit einschränkungslos jegliche Betriebsversammlungen durchführen dürfe, zumindest aber Teilbetriebsversammlungen. Der Fall landete vor Gericht.

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