Der Fall: Ein privates Sicherheitsunternehmen hatte einen Betriebsrat mit rund 1.500 Beschäftigten. Einsatzort war der Flughafen Düsseldorf, wo die Beschäftigten unter anderem für die Passagier- und Gepäckkontrollen zuständig sind. Der Betriebsrat wollte Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit durchführen, weil er meinte, dass man während der Arbeitszeit einschränkungslos jegliche Betriebsversammlungen durchführen dürfe, zumindest aber Teilbetriebsversammlungen. Der Fall landete vor Gericht.
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