SPEZIALFÄLLE

Auch Arbeitsbedingungen lassen sich manchmal befristen

Muss man immer gleich den ganzen Vertrag befristen? Oder kann man nicht auch einzelne Vertragsteile befristen? Ja, das ist grundsätzlich denkbar. Auch insoweit gelten Regelungen – aber nicht ganz dieselben wie bei der Befristung von Arbeitsverträgen.

Michael Tillmann

14.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Denkbar ist etwa die Befristung einzelner Vergütungsbestandteile, bestimmter Einsatzbereiche oder eines bestimmten Arbeitszeitvolumens. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) führt insoweit teilweise eine „Befristungskontrolle auf Umwegen“ ein.

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