GRUNDLAGEN

AU-Bescheinigung und Krankmeldung: Welche Rechte und Pflichten Ihre Kolleg*innen haben

Ihr*e Dienstgeber*in hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob Ihre Kolleg*innen ihre Arbeitsleistung erbringen können oder nicht. Denn Ihr*e Dienstgeber*in muss im Falle der Arbeitsunfähigkeit ja umdisponieren: Entweder er*sie sorgt für Vertretung oder er*sie muss in seiner*ihrer Einrichtung das Leistungsangebot kürzen. Oft wird es eine Mischung aus beiden Maßnahmen sein. Auch hat Ihr*e Dienstgeber*in ein Interesse an einem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, da diese ja in einem gewissen Umfang zu Zahlungsverpflichtungen gegenüber den betroffenen Kolleg*innen führt, denen keine Arbeitsleistung gegenübersteht.

Michael Tillmann

14.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Gesetzgeber erkennt dieses berechtigte Interesse an und hat Mitarbeitenden daher gewisse Pflichten im Umgang mit ihrer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit auferlegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen

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