Der Gesetzgeber erkennt dieses berechtigte Interesse an und hat Mitarbeitenden daher gewisse Pflichten im Umgang mit ihrer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit auferlegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
GRUNDLAGEN
AU-Bescheinigung und Krankmeldung: Welche Rechte und Pflichten Ihre Kolleg*innen haben
Ihr*e Dienstgeber*in hat ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob Ihre Kolleg*innen ihre Arbeitsleistung erbringen können oder nicht. Denn Ihr*e Dienstgeber*in muss im Falle der Arbeitsunfähigkeit ja umdisponieren: Entweder er*sie sorgt für Vertretung oder er*sie muss in seiner*ihrer Einrichtung das Leistungsangebot kürzen. Oft wird es eine Mischung aus beiden Maßnahmen sein. Auch hat Ihr*e Dienstgeber*in ein Interesse an einem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, da diese ja in einem gewissen Umfang zu Zahlungsverpflichtungen gegenüber den betroffenen Kolleg*innen führt, denen keine Arbeitsleistung gegenübersteht.