Der Fall: Der Verwaltungsleiter arbeitete in Gleitzeit, montags bis freitags von 6.30 bis 18.30 Uhr. Er ging einer angezeigten Nebentätigkeit nach, u. a. als Dozent in einem Studieninstitut. Genehmigt wurden ihm 104 Unterrichtstunden. Daneben stellte er regelmäßig Anträge auf Überstunden, die ausbezahlt wurden. Dabei fiel auf, dass er Unterrichtstunden abrechnete für Zeiten, zu denen er vorgeblich Überstunden geleistet hatte. Er hat seine Arbeitszeit durchlaufen lassen und so Überstunden aufgeschrieben für Zeiten, zu denen er gar nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber entließ ihn fristlos. Der Mitarbeiter klagte dagegen.
ARBEITSRECHT
Arbeitszeitbetrug kostet Verwaltungsleiter das Amt
Arbeitszeitbetrug ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Eigentlich müsste das jeder wissen. Dennoch probieren es Beschäftigte immer wieder. Leider, denn damit riskieren sie ihren Job (Arbeitsgericht Duisburg, 13.11.2024, Az. 4 Ca 1009/24):
