ARBEITSRECHT

Arbeitszeitbetrug kostet Verwaltungsleiter das Amt

Arbeitszeitbetrug ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Eigentlich müsste das jeder wissen. Dennoch probieren es Beschäftigte immer wieder. Leider, denn damit riskieren sie ihren Job (Arbeitsgericht Duisburg, 13.11.2024, Az. 4 Ca 1009/24):

Maria Markatou

11.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Der Verwaltungsleiter arbeitete in Gleitzeit, montags bis freitags von 6.30 bis 18.30 Uhr. Er ging einer angezeigten Nebentätigkeit nach, u. a. als Dozent in einem Studieninstitut. Genehmigt wurden ihm 104 Unterrichtstunden. Daneben stellte er regelmäßig Anträge auf Überstunden, die ausbezahlt wurden. Dabei fiel auf, dass er Unterrichtstunden abrechnete für Zeiten, zu denen er vorgeblich Überstunden geleistet hatte. Er hat seine Arbeitszeit durchlaufen lassen und so Überstunden aufgeschrieben für Zeiten, zu denen er gar nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber entließ ihn fristlos. Der Mitarbeiter klagte dagegen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!