AKTUELLE URTEILE

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Arbeitsrichter urteilen oft arbeitnehmerfreundlich, das ist wahr. Wo Arbeitsrichter aber gar keinen Spaß verstehen: beim Arbeitszeitbetrug. Dieser wird fast immer als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gewertet. So auch in diesem Fall (Landesarbeitsgericht Köln, 11.2.2025, Az. 7 Sa 635/23).

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Der Arbeitgeber stellte im Juli 2022 Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung eines Beschäftigten fest. Der Beschäftigte war Fahrkartenkontrolleur. Dem Arbeitgeber wurde zugetragen, dass der Beschäftigte während der Arbeit Zeit im Fitness-Studio, in der Moschee, beim Friseur oder bei privaten Fotoshootings verbracht hat. Der Arbeitgeber wollte dem auf den Grund gehen und engagierte einen Privatdetektiv, der den Beschäftigten 2 Wochen lang observierte. Der Ermittler stellte fest, dass der Beschäftigte während der Arbeitszeit Besuche bei seiner Freundin vornahm oder in Cafés ging, ohne dies in der Arbeitszeiterfassung zu erfassen. Auch überzog er die Pausenzeiten. Der Arbeitgeber hörte den Beschäftigten zu den Vorwürfen an und kündigte fristlos. Der Beschäftigte klagte gegen die Kündigung. Die Arbeitszeiterfassung habe nicht zuverlässig funktioniert, in der Moschee oder im Café habe er Teambesprechungen durchgeführt. Der Arbeitgeber konterte mit einer Widerklage und verlangte von dem Beschäftigten die Detektivkosten von rund 21.600 €.

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