Der Fall: Eine Arbeitnehmerin hatte im Rahmen einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme, die vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragen wurde, eine physiotherapeutische Behandlung erhalten. Dabei zog sie sich ein oberflächliches Hämatom an der Wirbelsäule zu. Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme endete vorzeitig. Im Anschluss nahm die Arbeitnehmerin auf Veranlassung der Rehabilitationsklinik an einer ambulanten intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) teil.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Arbeitsunfall bei der Reha-Nachsorge?
Viele Beschäftigte haben Bedarf an beruflichen Reha-Maßnahmen. Passiert hier etwas, wird meist ein Arbeitsunfall anerkannt – anders bei der Reha-Nachsorge, wie das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt hat (16.6.2026, Az. B 2 U 3/24 R).