ARBEITSRECHT

Arbeitsunfähigkeit darf nicht mit Kündigung bestraft werden

Sind Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, dürfen sie der Arbeit fernbleiben. Die Arbeitsunfähigkeit entschuldigt sie. Dienstgebende dürfen sie dafür nicht bestrafen – aber wann liegt eine Bestrafung vor? Das wurde in Hessen geklärt (Landesarbeitsgericht Hessen, 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).

Maria Markatou

18.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitgeber sprach einem Mitarbeiter die Probezeitkündigung aus. Der Beschäftigte hatte in der Probezeit einen Arbeitsunfall und war danach arbeitsunfähig. 2 Tage nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kündigte ihm der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer meinte, der Arbeitgeber habe damit gegen das Maßregelungsverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstoßen.

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