Der Fall: Ein Arbeitgeber sprach einem Mitarbeiter die Probezeitkündigung aus. Der Beschäftigte hatte in der Probezeit einen Arbeitsunfall und war danach arbeitsunfähig. 2 Tage nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kündigte ihm der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer meinte, der Arbeitgeber habe damit gegen das Maßregelungsverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstoßen.
ARBEITSRECHT
Arbeitsunfähigkeit darf nicht mit Kündigung bestraft werden
Sind Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, dürfen sie der Arbeit fernbleiben. Die Arbeitsunfähigkeit entschuldigt sie. Dienstgebende dürfen sie dafür nicht bestrafen – aber wann liegt eine Bestrafung vor? Das wurde in Hessen geklärt (Landesarbeitsgericht Hessen, 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).