Sie als Personalrat sollten diesen Unterschied kennen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen korrekt zu beraten und Ihre Rechte wahrzunehmen. Denn das Urteil gilt für Sie als Personalrat entsprechend.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Arbeitsunfähig, aber nicht amtsunfähig: Ihre Rechte als Personalratsmitglied
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch bedeutet, dass ein Betriebsratsmitglied auch amtsunfähig ist. Entscheidend ist, ob das Mitglied dem Betriebsrat gegenüber seine Amtsfähigkeit bekundet (2.2.2026, Az. 16 TaBVGa 2/26).