ARBEITSSICHERHEIT

Arbeitsschutz verstehen: Gesetzliche Pflichten in Deutschland und die Regeln der DGUV

Als Betriebsrat haben Sie eine Schlüsselrolle, wenn es um den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Kollegen geht. Sicherlich ist Ihnen als aktiver Arbeits- und Gesundheitsschützer schon aufgefallen, dass es 2 Ebenen des Arbeitsschutzes gibt: das staatliche Arbeitsschutzgesetz und die Vorschriften sowie Regeln der DGUV und ihrer Berufsgenossenschaften. Auf den ersten Blick wirkt das kompliziert, in der Praxis ist es aber entscheidend, die Unterschiede und das Zusammenspiel dieser Vorgaben zu verstehen. Denn nur so können Sie als Betriebsrat die Interessen Ihrer Kollegen wirklich vertreten.

Brigitte Ganzmann

22.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Wussten Sie, dass das Arbeitsschutzsystem in Deutschland besonders ist? Das ist der Tatsache geschuldet, dass es zweigeteilt ist: Einerseits gibt es die staatlichen Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen, die für alle Arbeitgeber verbindlich sind. Ergänzend dazu hat die DGUV eigene Unfallverhütungsvorschriften und Regeln, die die gesetzlichen Vorgaben praxisnah konkretisieren und branchenspezifisch ausgestalten.

Das Arbeitsschutzgesetz bildet den Rahmen

Das ArbSchG und das ASiG sind die zentralen staatlichen Gesetze zum Schutz aller Beschäftigten in Deutschland, sie legen die grundlegenden Pflichten fest. Im Mittelpunkt steht die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Dabei geht es nicht nur um körperliche, sondern auch um psychische Belastungen. Das ArbSchG schreibt außerdem vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Kollegen regelmäßig unterweisen und in die betrieblichen Schutzmaßnahmen einbeziehen muss.

Die Rolle der Berufsgenossenschaften und der DGUV

Neben den staatlichen Gesetzen existieren die beiden Vorschriften der DGUV. Die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ enthält die allgemeinen Pflichten, die Ihr Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen haben. Die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die konkrete Betreuung der Betriebe durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Beide Vorschriften sind Teil des autonomen Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung und gelten verbindlich für alle Mitgliedsunternehmen der jeweiligen BG. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen des ArbSchG und übersetzen sie in praxisnahe Regeln.

Beispiel: Zusammen für mehr Sicherheit

Während das ArbSchG allgemein fordert, dass Gefährdungen beurteilt werden müssen, enthalten die DGUV-Vorschriften und -Regeln konkrete Hinweise dazu, wie eine Gefährdungsbeurteilung in bestimmten Branchen oder Tätigkeiten praktisch umzusetzen ist.

Auch Themen wie die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, der Brandschutz oder der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung sind detailliert geregelt.

3 Gründe, warum Sie das als Betriebsrat wissen müssen

Grund 1: Ihr Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass er das ArbSchG einhält, wenn er die Vorgaben der DGUV ignoriert.

Umgekehrt reicht es auch nicht aus, lediglich DGUV-Vorschriften zu erfüllen, wenn die gesetzlichen Pflichten wie etwa die umfassende Gefährdungsbeurteilung nicht eingehalten werden.

Grund 2: Als Betriebsrat sind Sie nach § 80 BetrVG ausdrücklich beauftragt, darüber zu wachen, dass die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die Ihr Arbeitgeber umsetzen muss, zugunsten der Kollegen eingehalten werden.

Nur wenn Sie die Unterschiede zwischen staatlichem Recht und autonomem Recht der Unfallversicherung kennen, können Sie diesen Auftrag wirksam erfüllen.

Grund 3: Das Wissen um beide Regelungsebenen stärkt Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie können gezielt auf gesetzliche Mindestpflichten verweisen und gleichzeitig mit branchenspezifischen DGUV-Regeln argumentieren, wenn es um konkrete Verbesserungen geht. Gerade im Arbeitsschutzausschuss ist es wichtig, beide Ebenen zu kennen und sachkundig zu vertreten.

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Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

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