Wussten Sie, dass das Arbeitsschutzsystem in Deutschland besonders ist? Das ist der Tatsache geschuldet, dass es zweigeteilt ist: Einerseits gibt es die staatlichen Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen, die für alle Arbeitgeber verbindlich sind. Ergänzend dazu hat die DGUV eigene Unfallverhütungsvorschriften und Regeln, die die gesetzlichen Vorgaben praxisnah konkretisieren und branchenspezifisch ausgestalten.
Das Arbeitsschutzgesetz bildet den Rahmen
Das ArbSchG und das ASiG sind die zentralen staatlichen Gesetze zum Schutz aller Beschäftigten in Deutschland, sie legen die grundlegenden Pflichten fest. Im Mittelpunkt steht die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Dabei geht es nicht nur um körperliche, sondern auch um psychische Belastungen. Das ArbSchG schreibt außerdem vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Kollegen regelmäßig unterweisen und in die betrieblichen Schutzmaßnahmen einbeziehen muss.
Die Rolle der Berufsgenossenschaften und der DGUV
Neben den staatlichen Gesetzen existieren die beiden Vorschriften der DGUV. Die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ enthält die allgemeinen Pflichten, die Ihr Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen haben. Die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die konkrete Betreuung der Betriebe durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Beide Vorschriften sind Teil des autonomen Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung und gelten verbindlich für alle Mitgliedsunternehmen der jeweiligen BG. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen des ArbSchG und übersetzen sie in praxisnahe Regeln.
3 Gründe, warum Sie das als Betriebsrat wissen müssen
Grund 1: Ihr Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass er das ArbSchG einhält, wenn er die Vorgaben der DGUV ignoriert.
Umgekehrt reicht es auch nicht aus, lediglich DGUV-Vorschriften zu erfüllen, wenn die gesetzlichen Pflichten wie etwa die umfassende Gefährdungsbeurteilung nicht eingehalten werden.
Grund 2: Als Betriebsrat sind Sie nach § 80 BetrVG ausdrücklich beauftragt, darüber zu wachen, dass die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die Ihr Arbeitgeber umsetzen muss, zugunsten der Kollegen eingehalten werden.
Nur wenn Sie die Unterschiede zwischen staatlichem Recht und autonomem Recht der Unfallversicherung kennen, können Sie diesen Auftrag wirksam erfüllen.
Grund 3: Das Wissen um beide Regelungsebenen stärkt Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Sie können gezielt auf gesetzliche Mindestpflichten verweisen und gleichzeitig mit branchenspezifischen DGUV-Regeln argumentieren, wenn es um konkrete Verbesserungen geht. Gerade im Arbeitsschutzausschuss ist es wichtig, beide Ebenen zu kennen und sachkundig zu vertreten.