VORSORGE

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge im Überblick

Ob Bildschirmarbeit, Schweißen, das Tragen von Gummihandschuhen, Gabelstaplerfahren oder der Umgang mit Gefahrstoffen: Die Arbeit im Betrieb wirkt sich auf die Gesundheit der Kollegen aus. Die Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) konkretisiert das ArbSchG und legt fest, wann und wie Ihr Betriebsarzt tätig werden muss oder kann. Als Betriebsrat sollten Sie unbedingt die verschiedenen Vorsorgeformen kennen, um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Kollegen zu schützen und Ihren Arbeitgeber in seinen Pflichten zu überwachen.

Brigitte Ganzmann

04.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Vorsorgetermine beim Arzt kennen Sie sicherlich. Vorsorgeuntersuchungen bilden neben Eignungsuntersuchungen das Herz der Betriebsarztarbeit. Ziel jeder Vorsorge ist die individuelle Beratung über Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit sowie die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!