Kündigungsschutzklage nach 10 Wochen
Der Fall: In der Entscheidung ging es um eine Pflegehelferin, die mit einem Alten- und Pflegeheim einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag geschlossen hatte. Sie war dort ab dem 1.8.2022 tätig. Am 6.10.2022, also noch während der Probezeit, kündigte der Arbeitgeber zum 21.10.2022. Die Arbeitnehmerin hatte die Kündigung zunächst akzeptiert. Erst 3 Wochen nach dem Ablauf der Probezeit unterrichtete sie den Arbeitgeber über ihre zwischenzeitlich festgestellte Schwangerschaft. Gleichzeitig berief sie sich darauf, dass die Kündigung unwirksam sei. Erst nach einem weiteren Monat erhob sie Kündigungsschutzklage.
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