SCHWERPUNKTTHEMA

Arbeitsanweisungen durch künstliche Intelligenz: Das sind Ihre Rechte als Betriebsrat

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer mehr in die Betriebe und die Arbeitsprozesse eingebunden. Auch der digitale Vorgesetzte, der per KI im Rahmen des Direktionsrechts Arbeitsanweisungen gibt, ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr. Gut, dass Sie als Betriebsrat dabei einzubeziehen sind, damit die Rechte Ihrer Kolleginnen und Kollegen hier nicht unter die Räder kommen.

Friederike Becker-Lerchner

07.02.2025 · 6 Min Lesezeit

Ein Praxisbeispiel zeigt, wohin die Reise geht

Schon 2015 sah sich der japanische Technikkonzern Hitachi vor der Herausforderung, die Arbeitsabläufe und Logistik in Lagerhäusern zu optimieren. Er entwickelte eine Software, die in der Lage war, eigenständig die logistischen Abläufe in den Lagerhäusern zu koordinieren und die dazu notwendigen Arbeitsanweisungen direkt an die Mitarbeiter zu geben. Der Clou dabei: Das Programm entwickelte sich eigenständig weiter und konnte daher auch eigenständig auf unvorhergesehene Situationen reagieren. Das war eine wesentliche Verbesserung gegenüber Programmen, die nur auf vordefinierte „Wenn-dann-Situationen“ reagieren können. Hitachi bezifferte den Produktivitätszuwachs mit 8 %.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Betriebsrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen