Wenn Sie neu im Amt sind oder als erfahrener Betriebsrat den Arbeitsbereich „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ zum ersten Mal übernehmen, dann kann das Aufgabenpaket einen doch sehr überfordern. Von der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen über entsprechende Maßnahmen bis zu Begehungen, Gefahrstoffen, Beleuchtung, Ergonomie und Arbeitsunfällen gibt es unfassbar viele verschiedene Themen.
ARBEITSSICHERHEIT
Arbeits- und Gesundheitsschutz verträgt keinen Stillstand: Diese 4 Themen sind wichtig
Der Schutz vor körperlichen und psychischen Belastungen der Kollegen ist eine Daueraufgabe, die Ihr Arbeitgeber bewerkstelligen muss. Sie als Betriebsrat sind hier nicht mitverantwortlich, sondern haben ein Überwachungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht. Das ist eine große Verantwortung, denn ohne Ihr Handeln kann Ihr Arbeitgeber seine Aufgaben schleifen lassen. Doch gerade wenn erfahrene Mitglieder das Gremium verlassen oder Aufgaben neu verteilt werden, darf das wertvolle Wissen über Arbeitsschutz, Gefahrenquellen und laufende Verbesserungsprozesse nicht verloren gehen. Eine gelungene Übergabe sichert nicht nur die Handlungsfähigkeit des neuen Gremiums, sondern schützt im Zweifel Leben und Gesundheit der Kollegen.