AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Arbeitnehmer verursacht Schaden

Verursacht ein Kollege bzw. eine Kollegin bei der Arbeit einen Schaden, haftet er bzw. sie für einen entstandenen Schaden nur dann in vollem Umfang, wenn er bzw. sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Darüber hinaus kann im Zweifel auch ein Mitverschulden Ihres Arbeitgebers die Haftung verringern. Wann das konkret gegeben sein kann, lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen entnehmen (4.4.2025, Az. 14 SLa 729/24).

Friederike Becker-Lerchner

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Keine Handbremse auf abschüssigem Gelände genutzt

Der Fall: Ein Lkw-Fahrer hatte am 14.7.2022 seine Zugmaschine an einen Auflieger gekoppelt und dabei vergessen, die Handbremse der Zugmaschine anzuziehen. Da sich der Auflieger an einer abschüssigen Stelle befand, rollte das Gespann über das Betriebsgelände und stieß gegen den betrieblich und privat genutzten Pkw des Geschäftsführers. Dadurch wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Die Reparaturkosten für den Pkw beliefen sich auf 30.000 €. Die Kosten der Reparatur der Zugmaschine lagen bei knapp 10.000 €.

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