Zeitarbeitnehmer muss Tätigkeitsnachweis führen
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Elektrotechniker, war seit dem Jahr 2022 bei seinem Arbeitgeber, einem Personaldienstleister, auf Basis eines Leiharbeitsverhältnisses beschäftigt. Als Leiharbeitnehmer erhielt er einen Stundenlohn in Höhe von 16 €. In seinem Arbeitsvertrag war zudem geregelt, dass er sich seine konkrete Arbeit wöchentlich von einem befugten Verantwortlichen des Entleihbetriebs auf dem dafür vorgesehenen Tätigkeitsnachweis-Formular unterschreiben und abstempeln lassen musste.