Arbeitnehmerin beantragt Ausgleich in Freizeit
Die Arbeitnehmerin war seit dem Jahr 2013 bei ihrer Arbeitgeberin als Produktionsmitarbeiterin beschäftigt. Laut Arbeitsvertrag war eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche vereinbart. Dafür sollte die Arbeitnehmerin 2.358 € pro Monat erhalten. Im November 2022 beantragte sie die Umwandlung ihres Anspruchs auf die Jahresprämie in Freizeit nach § 5 Tarifvertrag zur Jahresleistungsprämie (TV JIP). Der Rest, der bei einer entsprechenden Umwandlung entstehen würde, sollte nach ihren Vorstellungen ihrem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
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