AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entschädigung für entzogenen Dienstwagen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber den Dienstwagen eines Arbeitnehmers nach einer Freistellung während der Kündigungsfrist einfach entziehen darf. Das Gericht hat entschieden: Nein – und sprach dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu. Ein interessanter Fall auch für Sie als Personalrat, da solche Fälle in der Praxis immer wieder passieren (22.5.2025, Az. 5 SLa 249/25).
Maria Markatou
01.09.2025
·
3 Min Lesezeit
Entzug des Dienstwagens am Tag nach der Eigenkündigung
Der Fall: Ein Gebietsleiter kündigte sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2024 mit der vertraglich vereinbarten Frist von 6 Monaten. Bereits einen Tag nach Eingang der Kündigung stellte ihn seine Arbeitgeberin – ein Unternehmen – einseitig mit Schreiben vom 31.5.2024 frei. Gleichzeitig forderte die Arbeitgeberin ihn auf, den Dienstwagen bis Ende Juni 2024 zurückzugeben.
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