Urlaubstage: Arbeitnehmer Anspruch

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf doppelten Urlaub

Steht ein Arbeitnehmer, z. B. nach einer rechtswidrigen Kündigung, gleichzeitig in 2 verschiedenen Arbeitsverhältnissen, muss er sich genommene Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber auf den Urlaubsanspruch gegen den alten Arbeitgeber anrechnen lassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (5.12.2023, Az. 9 AZR 230/22).

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin verlangt Urlaubsabgeltung

Die Arbeitnehmerin, eine Fleischverkäuferin in einem Supermarkt, hatte eine fristlose Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das Arbeitsverhältnis endete im Mai 2021. Allerdings war die Kündigung rechtswidrig. Das stellte sich im späteren Kündigungsschutzverfahren heraus. Noch während des Kündigungsschutzprozesses hatte sich die Beschäftigte umorientiert und einen neuen Job bei einer anderen Firma angetreten. Von ihrem früheren Arbeitgeber, dem Supermarkt, verlangte sie Abgeltung des vertraglichen Mehrurlaubs für den Zeitraum des Kündigungsschutzprozesses.

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