AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Arbeitnehmer erhält Entschädigung
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, werden von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt. In einem kürzlich vom Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zu entscheidenden Fall entzog der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gleichzeitig den Dienstwagen. Das geht nicht, entschied das Gericht (22.5.2025, Az. 5 SLa 249/25).
Friederike Becker-Lerchner
14.11.2025
·
2 Min Lesezeit
Entzug des Firmenwagens
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Gebietsleiter, kündigte sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2024 mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Monaten. Bereits am Tag nach dem Eingang der Kündigung stellte ihn sein Arbeitgeber einseitig mit Schreiben vom 31.5.2024 vorn der Arbeit frei. Parallel dazu forderte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf, den Firmenwagen bis Ende Juni 2024 zurückzugeben.
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