Der Fall: Eine Assistentin der Geschäftsleitung nahm Elternzeit von Januar 2013 bis Dezember 2015. Einige Monate später – im März 2016 – kündigte sie ihr Arbeitsverhältnis zum 30.6.2016. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wollte sie noch ihren vermeintlich angesammelten Urlaub aus der Elternzeit nehmen. Es ging dabei immerhin um rund 90 Urlaubstage.
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