Antwort: Nutzung privater Geräte für betriebliche Zwecke nicht unproblematisch
Nein, Ihr Arbeitgeber wird Ihre Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich nicht zwingen können, ihre privaten Endgeräte für solche Zwecke zu nutzen. Es sei denn, er hat bereits Regelungen im Arbeitsvertrag oder in einer entsprechenden Vereinbarung getroffen oder ein anwendbarer Tarifvertrag regelt das Thema.
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