RECHT & URTEILE

Arbeitgeber muss Lift am Ausbildungsplatz von schwerbehindertem Unfallopfer bezahlen

Steht die Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern oder Auszubildenden im Raum, stellen sich schnell Fragen nach eventuell notwendigen technischen Einrichtungen, damit die Beschäftigung möglich ist. Die Antworten zu diesen Fragen liefert ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 15.4.2025 (Az. 14 U 237/24). Das Urteil stärkt die Position der Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden.

Brigitte Ganzmann

14.11.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Samtgemeinde in Niedersachsen stellte für die Kommunalverwaltung einen Auszubildenden ein. Dieser war im Alter von 4 Jahren Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und seitdem querschnittgelähmt. Er war auf einen Rollstuhl angewiesen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!