AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Arbeitgeber muss fast 70.000 € Abfindung zahlen

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit Fällen von sexueller Belästigung auseinandersetzen. So auch in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung das Landesarbeitsgericht Köln (9.7.2025, Az. 4 SLa 97/25). In dem Fall hatte ein Arbeitgeber eine seiner Mitarbeiterinnen auf übelste Art und Weise sexuell belästigt. Das Gericht löste in der Folge das Arbeitsverhältnis auf und setzte eine Abfindung in Höhe von fast 70.000 € fest.

Friederike Becker-Lerchner

12.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber belästigt Assistentin der Geschäftsführung

Der Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete als Assistentin der Geschäftsführung. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Kundentermins schickte der Geschäftsführer mehrere private Nachrichten über WhatsApp an die Arbeitnehmerin. In diesen Nachrichten machte er anzügliche Bemerkungen zu ihrer Kleidung. Außerdem äußerte er sich mit sexualisierten Aufforderungen. So verlangte er in den Nachrichten zum Beispiel, sie sollte „rockmäßig was Kurzes und dekolletémäßig irgendwie was anziehen“. Zudem solle sie High Heels und rote Fußnägel tragen. Darüber hinaus richtete er eine weitere Aufforderung an sie: „Gaaaaaanz wichtig. Nichts unter den Rock anziehen.“

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