RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Arbeitgeber kann die Farbe der Arbeitshose vorschreiben

Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers? Darf Ihr Arbeitgeber die Farbe der Arbeitsschutzhose bestimmen? Ja, sagt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und bestätigt damit die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich geweigert hat, die vom Arbeitgeber vorgesehene Hose zu tragen (21.5.2024, Az. 3 SLa224/24).

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Kündigung wegen der Kleidung

Der Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber, einem Industriebetrieb, seit dem 1.6.2014 in der Produktion beschäftigt. Im Rahmen seiner Tätigkeit musste er u. a. mit Kappsägen und einem Akkubohrer arbeiten sowie Profile montieren. Gerade beim Montieren musste er immer wieder im Knien arbeiten.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Betriebsrat aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • aktuellen Urteilen und Handlungs-empfehlungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie als Betriebsrat alle Aufgaben bewältigen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen