Aktuelle Rechtsprechung

Arbeitgeber darf Urlaubsanspruch im Sabbatjahr kürzen

Längere Auszeiten vom Job erfreuen sich seit Jahren immer größerer Beliebtheit. Die meisten Arbeitnehmer bleiben ihrem Arbeitsplatz zwischen 3 und 12 Monaten fern. Immer wieder kommt es allerdings im Vorfeld im Hinblick auf die Konditionen zu Meinungsdifferenzen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber den Urlaub aufgrund eines Sabbaticals kürzen dürfen (16.2.2024, Az. 1 Sa 1108/23).

Friederike Becker-Lerchner

23.09.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber kürzt den Urlaub im Sabbatical

Der Fall: Die Arbeitnehmerin ist als Angestellte in der öffentlichen Verwaltung tätig. Ihr Arbeitgeber, das Land Berlin-Brandenburg, gewährte ihr vom 1. September 2021 bis zum 30. September 2022 ein Sabbatical. Dafür arbeitete die Beschäftigte in einer Ansparphase 30 Stunden wöchentlich an 5 Tagen in der Woche. Im Laufe des Jahres 2022 teilte ihr Arbeitgeber ihr mit, dass ihr Urlaubsanspruch, der grundsätzlich 30 Tage beträgt, in der Freistellungsphase auf 14 Tage gekürzt werde.

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