Aktuelle Rechtsprechung für den Betriebsrat

Arbeitgeber darf Teilnahme nicht durch Drohung mit Abmahnung verhindern

Selbst wenn Ihr Arbeitgeber eine Betriebsratssitzung für nicht notwendig hält, darf er Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat für den Fall der Teilnahme nicht mit Sanktionen wie einer Abmahnung oder Lohnkürzung drohen, um die Teilnahme am Treffen zu verhindern. Das sei eine rechtswidrige Behinderung der Betriebsratsarbeit, stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klar (30.8.2023, Az. 12 TaBV 18/23).

Friederike Becker-Lerchner

10.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitgeber droht mit Abmahnung und Lohnkürzung

Der Betriebsrat hatte beschlossen, einen Vertreter der Gewerkschaft und die Rechtsanwältin seines Vertrauens zu seiner regulären Betriebsratssitzung einzuladen. Dann stellte sich heraus, dass die geplanten Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt verhindert waren. Deshalb organisierte der Betriebsrat eine zusätzliche außerplanmäßige Sitzung für 2 Tage nach dem turnusmäßigen Termin.

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