Arbeitgeber droht mit Abmahnung und Lohnkürzung
Der Betriebsrat hatte beschlossen, einen Vertreter der Gewerkschaft und die Rechtsanwältin seines Vertrauens zu seiner regulären Betriebsratssitzung einzuladen. Dann stellte sich heraus, dass die geplanten Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt verhindert waren. Deshalb organisierte der Betriebsrat eine zusätzliche außerplanmäßige Sitzung für 2 Tage nach dem turnusmäßigen Termin.
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