AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Arbeitgeber darf Gehaltsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen

Kündigt ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin einer Kollegin oder einem Kollegen, kann er bzw. sie die Gehaltsansprüche des bzw. der Betroffenen nicht im Voraus für die Zeit bis zur Klärung vor Gericht, ob die Kündigung wirksam ist, vertraglich ausschließen. Eine solche Regelung wäre nach § 134 BGB unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt (28.1.2026, Az. 5 AS 4/25).

Friederike Becker-Lerchner

04.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf sein Gehalt?

Der Fall: Der Arbeitgeber hatte einem Arbeitnehmer gekündigt. Dieser hatte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewehrt. Nun stritten die Parteien darüber, ob der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf sein Gehalt, den sogenannten Annahmeverzugslohn, hatte. Die Auseinandersetzung landete vor dem BAG.

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