AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Arbeitgeber darf ein Zwischenzeugnis nicht grundlos verweigern
Verlangt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, klingeln bei vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Alarmglocken. Schließlich fordern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis in der Regel dann, wenn sie sich beruflich neu orientieren wollen. Unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin sich über einen möglichen Weggang freut oder es bedauert, gibt es allerdings klare Vorgaben, wann Arbeitgeber dem Verlangen eines Kollegen bzw. einer Kollegin nachkommen müssen. Es muss grundsätzlich ein nachvollziehbarer Anlass bestehen. Dafür reicht es aus, dass ein Beschäftigter beabsichtigt, das Unternehmen zu wechseln (Landesarbeitsgericht Köln (LAG), 4.3.2026, Az. 5 SLa 495/25).
Friederike Becker-Lerchner
20.07.2026
·
2 Min Lesezeit
Arbeitnehmer verlangt Zwischenzeugnis, Arbeitgeberin weigert sich
Der Fall: Der Arbeitnehmer stritt mit seiner Arbeitgeberin darüber, ob diese verpflichtet sei, ihm ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen. Der Arbeitnehmer war seit dem 1.1.2018 bei seiner Arbeitgeberin beschäftigt. Seine aktuelle Vergütung liegt bei mindestens 6.114,28 € brutto pro Monat.
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