Der Fall: Ein Softwareentwickler bei einem IT-Dienstleister erhielt im Jahr 2011 die Diagnose „Autismus“. Im selben Jahr wurde bei ihm ein Grad der Behinderung von 50, also eine Schwerbehinderung, festgestellt. Die Arbeit am Standort des Arbeitgebers in Köln wurde dem Mitarbeiter im Laufe der Jahre zu hektisch. Es gab immer wieder Arbeitsunfähigkeitszeiten und schließlich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
WICHTIGES URTEIL
Arbeit im Homeoffice als leidensgerechte Tätigkeit?
Homeoffice wurde spätestens in der Pandemie zu einem großen Thema. Und so ist es mit Abstrichen bis heute geblieben. Vielfach wird Arbeit im Homeoffice eingerichtet oder ausgedehnt – oft zum Nutzen beider Seiten. Aber kann ein*e Mitarbeiter*in unter Umständen auch eine Tätigkeit im Homeoffice als leidensgerechte Beschäftigung erzwingen?