Rechtssprechung: Telearbeit

Arbeit im Homeoffice als leidensgerechte Tätigkeit?

Homeoffice ist in der Pandemie zu einem großen Thema geworden. Vielfach wird Arbeit im Home­office eingerichtet oder ausgedehnt – oft zum Nutzen beider Seiten. Aber kann ein Mitarbeiter unter Umständen auch eine Tätigkeit im Homeoffice als leidensgerechte Beschäftigung erzwingen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 4.12.2019, Az. 3 Sa 807/18)?

Maria Markatou

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Mitarbeiter mit Autismus-Spektrum-Störung

Der Fall: Ein Softwareentwickler erhielt im Jahr 2011 die Diagnose „Autismus“ und einen Grad der Behinderung von 50 (= Schwerbehinderung). Die Arbeit am Standort des Arbeitgebers in Köln wurde dem Mitarbeiter im Laufe der Jahre zu hektisch. Es gab immer wieder Arbeitsunfähigkeitszeiten und schließlich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Während dieser zog der Mitarbeiter vom großstädtischen Köln ins ruhigere Ostfriesland. Er machte geltend, dass er dort, nicht aber in Köln, aufgrund seiner speziellen Erkrankung arbeitsfähig sei. Daher forderte er, seine Tätigkeit leidensgerecht im Homeoffice ausüben zu dürfen.

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