Frage:
Im Betriebsrat diskutieren wir aktuell die Rolle der Vertrauensperson im Rahmen des BEM. In einem konkreten Fall wollte ein betroffener Kollege seinen Rechtsanwalt als Vertrauensperson zum BEM-Gespräch hinzuziehen. Unser Arbeitgeber und auch wir als Betriebsrat waren zunächst irritiert und haben den Kollegen auf den „kooperativen Charakter“ des Verfahrens hingewiesen. Wir fragen uns daher: Ist es rechtlich zulässig, dass Beschäftigte ihren Anwalt zum BEM mitbringen? Und wie sollten wir als Betriebsrat mit solchen Situationen umgehen, ohne den offenen Dialog zu gefährden?
Antwort:
Seit dem Jahr 2021 gilt, dass Beschäftigte grundsätzlich eine Vertrauensperson ihrer Wahl zum BEM hinzuziehen dürfen. Das kann der Ehepartner, ein Familienmitglied, eine psychologische Unterstützung oder auch ein Rechtsbeistand sein.
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