SCHWERPUNKTTHEMA

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Aus- und Weiterbildung, die Sie kennen müssen

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres sind – wie auch in den vergangenen Jahren – noch einige Ausbildungsplätze unbesetzt. Für Jugendliche und junge Erwachsene bietet das grundsätzlich die besten Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie den Auszubildenden etwas bieten müssen. Vor allen sind Sie mehr denn je gefordert, sich dafür einzusetzen, die Rechte der jungen Auszubildenden zu wahren. Neben den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind dabei vor allem die Regeln für das Berufsausbildungsverhältnis zu beachten.

Friederike Becker-Lerchner

11.08.2025 · 4 Min Lesezeit

1. Haben Sie Verpflichtungen gegenüber jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Auszubildenden?

Ja, das haben Sie als Betriebsrat. Sie sind verpflichtet, sich um Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen und die Auszubildenden in Ihrem Unternehmen zu kümmern. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat die Förderung der Interessen und Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden zu einer besonderen Aufgabe von Ihnen als Betriebsrat gemacht (§ 80 Abs. 1 Nr. 3 und 5 BetrVG). Zudem haben Sie als Betriebsrat im Bereich der Berufsbildung umfangreiche Beteiligungsrechte.

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