1. Wann findet die Wahl statt?
Die JAV wird alle 2 Jahre in geheimer und unmittelbarer Wahl neu gewählt (§ 63 BetrVG). In der Regel finden die Wahlen in der Zeit vom 1.10. bis zum 30.11. statt (§ 64 Abs. 1 BetrVG). Der genaue Wahltermin richtet sich allerdings nach dem Ende der vorherigen JAV. Deren Amtszeit läuft genau 2 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ab. Für die Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 BetrVG entsprechend.
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