Schwerpunktthema

Antworten auf die wichtigsten 9 Fragen zur JAV

Dieses Jahr ist Wahljahr für Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen die Auszubildenden und natürlich auch alle anderen jungen Arbeitnehmer bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützen, § 80 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Wahl der JAV finden Sie hier:

Friederike Becker-Lerchner

01.09.2024 · 5 Min Lesezeit

1. Wann findet die Wahl statt?

Die JAV wird alle 2 Jahre in geheimer und unmittelbarer Wahl neu gewählt (§ 63 BetrVG). In der Regel finden die Wahlen in der Zeit vom 1.10. bis zum 30.11. statt (§ 64 Abs. 1 BetrVG). Der genaue Wahltermin richtet sich allerdings nach dem Ende der vorherigen JAV. Deren Amtszeit läuft genau 2 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ab. Für die Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 BetrVG entsprechend.

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