Prävention wird großgeschrieben
Diese Gefährdungsbeurteilung ist immer vorzunehmen. Auch dann, wenn momentan (noch) keine Frauen in der Dienststelle tätig sind. Durch diese anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung sollen schon im Vorfeld die auftretenden Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen bzw. ihre Kinder bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung beurteilt werden.
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