Das war passiert: Betriebsratswahl angefochten
Der Fall: Geklagt hatten insgesamt 9 Kandidaten einer unterlegenen Liste. Sie hatten u. a. den Umfang der Briefwahl beanstandet. Hier habe der Wahlvorstand gegen den Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl verstoßen, indem er für alle im Homeoffice oder in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet habe. Die Klagenden monierten zudem, dass viele Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen verspätet erhalten hätten. Zudem seien die Briefwahlrückläufer nicht hinreichend gegen Entwendung und Manipulation geschützt worden. Ein Versand der Briefwahlunterlagen in den vorliegenden Fällen sei von der Wahlordnung nicht gedeckt. Darüber hinaus beschwerten sich Kandidaten, dass die Wahlwerbung der nicht von der IG Metall aufgestellten Liste behindert worden sei.
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