Frage:
Ein Kollege möchte von der Möglichkeit Gebrauch machen, seine Arbeitszeit nur befristet zu reduzieren (Brückenteilzeit). Nun hat er uns gefragt, an welche Voraussetzungen die Brückenteilzeit gebunden ist. Wir fragen uns zudem, wie wir als Betriebsrat dabei beteiligt sind. Können Sie weiterhelfen?