Datenverarbeitung in der Cloud
Der Fall: In einem Unternehmen sollte ein cloudbasiertes Personal-Informationsmanagementsystem, „Workday“, eingesetzt werden. Dazu gehörte auch der Abschluss einer sogenannten „Duldungs-Betriebsvereinbarung“. Der Betriebsrat hatte einer vorläufigen Inbetriebnahme von Workday zu Testzwecken zugestimmt. Diese Zustimmung beinhaltete auch die Übermittlung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten. Also
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