Die Kernpunkte des Entwurfs
- Die Eingangsbesoldung im einfachen und mittleren Dienst wird angehoben.
- Es ist ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) vorgesehen, der sich an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen und den familiären Verhältnissen der Bundesbeamten orientiert.
- Diese Regelungen werden auf Soldaten sowie auf die Versorgungsempfänger des Bundes übertragen.
- Bei der Bedarfsermittlung zur Sicherstellung der Mindestalimentation in Abhängigkeit vom Grundsicherungsniveau wird ein Einkommen des Ehepartners bzw. einer mit dem Beamten in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebenden Person in Höhe der Grenze einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob, ab dem 1.1.2025 556 Euro/Monat) als Hinzuverdienst berücksichtigt.
- Die Regelungen zum Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratete, Lebenspartner, Verwitwete und Ledige mit Kind) werden vereinfacht und damit der Verwaltungsvollzug deutlich erleichtert.
- Für zurückliegende Zeiträume ab 2021 gibt es Nachzahlungen für alle Berechtigten, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind.
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