Der Fall: Ein Lehrer mit einem Grad der Behinderung von 40 sollte nach 3 Jahren Krankheit auf Anordnung seines Dienstherrn beim Amtsarzt vorstellig werden. Der Lehrer wehrte sich dagegen und suchte gerichtliche Hilfe. Per Eilantrag wollte er gegen den Termin vorgehen. Er machte geltend, dass die Gleichstellungsbeauftragten und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) nicht ordnungsgemäß beteiligt worden seien. Zudem müssten in der Anordnung neben den Fehlzeiten auch weitere Gründe für die amtsärztliche Untersuchung angeben werden.
ARBEITSRECHT
Amtsärztliche Untersuchung nach 3-jähriger Fehlzeit rechtens
Ein verbeamteter Lehrer war über Jahre krank. Die Dienststellenleitung ordnete deswegen die amtsärztliche Untersuchung an. Der Lehrer rügte Verfahrensmängel. Ob er damit durchkam, lesen Sie hier (Oberverwaltungsgericht Münster, 3.11.2025, Az. 6 B 1246/25).