HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Am Ende geht es meist um die Abfindung

Das Arbeitsgericht soll feststellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wird. So steht es offiziell im Antrag einer Kündigungsschutzklage. Klageziel ist also die Fortsetzung des Dienstverhältnisses – tatsächlich oder nur vordergründig?

Michael Tillmann

17.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Abfindung als offenes Geheimnis

Es ist ein mehr oder weniger offenes Geheimnis, dass das eigentliche Ziel eines*einer Mitarbeitenden, der*die eine Kündigungsschutzklage erhebt, meistens nicht die Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern die Zahlung einer Abfindung ist.

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