GRUNDLAGEN

Am Anfang stehen persönliche Vorwürfe

Wenn auch nur die Möglichkeit einer verhaltensbedingten Kündigung im Raum steht, ist die Atmosphäre in der Dienststelle meist schon recht angespannt. Anders als etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung – die natürlich auch nicht gerade angenehm ist – geht es bei einer verhaltensbedingten Kündigung um Vorwürfe, die der*die Dienstgebende ganz konkret und individuell gegenüber dem*der betroffenen Mitarbeitenden erhebt. Das macht die besondere „psychologische“ Brisanz einer solchen Kündigung aus.

Michael Tillmann

17.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Die erhobenen Vorwürfe können unterschiedlicher Natur und Schwere sein. Besonders gravierend ist es natürlich, wenn der*die Dienstgebende dem*der Mitarbeitenden vorwirft, eine Straftat begangen zu haben. Sofern die Vorwürfe Diebstahl, Betrügereien oder ähnlich schwerwiegende Taten betreffen, ist die Stimmung meistens vollends im Keller.

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