Arbeitnehmerin erhält gekürzte Zulage
Eine Arbeitnehmerin in der Bundeswehrverwaltung hatte einen tariflichen Anspruch auf eine Einkommenssicherung. Dabei handelte es sich um eine persönliche Zulage. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet hatten, erhielten die volle Zulage. Jüngere Angestellte erhielten diese nur gekürzt.
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