Urteile

Alter Urlaub behält vollen Wert

Was passiert eigentlich, wenn bei Beginn der Teilzeit noch Urlaub aus der Vollzeitphase offen ist? Wird dieser dann zum „Teilzeiturlaub“ heruntergestuft?

Michael Tillmann

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Mitarbeiterin im Finanzministerium arbeitete zunächst annähernd in Vollzeit. Ab dem 1.8.2015 reduzierte sie ihre Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden. Ihren Jahresurlaub nahm die Mitarbeiterin nach dem 1.8.2015. Während des Urlaubs zahlte der Arbeitgeber wie üblich die normale Vergütung fort. Das reichte der Mitarbeiterin jedoch nicht. Sie verlangte, dass das Urlaubsentgelt, also die Vergütungszahlung während des Urlaubs, auf der Basis des bisherigen Tätigkeitsumfangs berechnet werden sollte, also in etwa doppelt so hoch sein sollte wie tatsächlich gezahlt.

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