Schon im Vorfeld von Maßnahmen des*der Dienstgebenden zum Arbeits- und Gesundheitsschutz haben Sie als MAV ein Beteiligungsrecht im Rahmen der allgemeinen Aufgaben. Darüber hinaus gibt es aber auch starke Beteiligungsrechte in den eigentlichen Kernbereichen und auch im „Umfeld“ des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – teils Beratungs-, teils Zustimmungsrechte.
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